Gilt der Mietvertrag weiter, wenn einer der Mietpartner verstirbt?
Leserfrage
Seit 1981 habe wir Eheleute einen Mietvertrag, der allerdings nur von mir unterschrieben wurde. Nun ist meine Frau verstorben. Muss jetzt ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden? Hans M., Berlin
Wir hatten das im nd-Ratgeber vom 2. November 2011 an dieser Stelle erläutert: Der bisherige Mietvertrag gilt unverändert weiter. In Mietverträgen aus DDR-Zeiten waren beide Eheleute Mieter, auch wenn nur einer von beiden den Mietvertrag unterschrieben hatte. Auch wenn es sich nicht um Eheleute, sondern um Lebenspartner handeln sollte, setzt der Überlebende das Mietverhältnis fort (§ 563 Bürgerliches Gesetzbu...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.