50 000 Euro Übergangsgeld für Braun

Steuerzahlerbund fordert Verzicht des Ex-Senators / CDU: für Nachfolge mehrere Kandidaten im Gespräch

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Bund der Steuerzahler ist in Aufruhr. »Unverzüglich«, forderte gestern deren Berliner Vorstandsvorsitzender, Alexander Kraus, »muss das Senatorengesetz geändert werden.« Und: Es sei eine »Ungeheuerlichkeit«, wenn die Entlassung des Senators auf seinen eigenen Wunsch hin nicht ebenso wie bei einem Rücktritt zu einem Wegfall des Überganggeldes führt, sagte Kraus.

Am Tag eins nach der Entlassung des ehemaligen Justiz- und Verbrauchersenators Michael Braun, der wegen der Verwicklung in zwielichtige Schrottimmobilien-Geschäfte sein Amt zur Verfügung stellte, ist die Aufregung weiter groß. Denn im Senatorengesetz des Landes Berlin steht unter §16 »Übergangsgeld«: »Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied des Senats erhalten hat, jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre.«

Im Klartext heißt das: Braun erhält für seine ...


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