Die falsche Nase und andere Pannen
Erster Prozess gegen vermeintlichen Blockierer des Dresdner Naziaufmarsches vom 19. Februar: Ankläger in Erklärungsnöten
In Dresden begann ein erster Prozess gegen einen mutmaßlichen Blockierer des Naziaufmarschs am 19. Februar. Obwohl die Staatsanwälte nachermittelten, scheint die Anklage alles andere als sattelfest.
Daniel H. hat sich schick gemacht. Der 22-Jährige sitzt in Anzug und Krawatte in Saal 44 des Amtsgerichts Dresden. Drei Stunden läuft die Verhandlung gegen den Studenten bereits, als Oberstaatsanwalt Jürgen Schär ein Video einspielen lässt. Es soll belegen, dass H. am 19. Februar an der Blockade eines Aufmarschs von Rechtsextremen teilnahm. Auf den Filmaufnahmen ist eine Person hell unterlegt. Doch es ist nicht nur der Unterschied zwischen feinem Anzug und Kapuzenjacke, der die Verteidigerin den Kopf schütteln lässt: »Schauen Sie sich nur die Nase an«, sagt Kristin Pietrzyk: »Das ist nicht mein Mandant.«
Die über mehrere Stunden hinweg entstandenen Filmsequenzen, das wird klar, können nicht belegen, dass H. über längere Zeit an der Blockade teilnahm. Bei dieser besetzten rund 1700 Menschen eine Kreuzung auf der vermuteten Route des Nazimarschs. Zeitweise war die Aktion von LINKE-Bundesvize Katja Kipping als spontane Kundgebung angem...
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