MfS-Renten bleiben gekürzt
Gericht: Keine neuen Erkenntnisse
Es bleibt dabei: Angestellte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) müssen auf einen Teil der ihnen eigentlich zustehenden Rente verzichten. Egal ob Köchin, Personenschützer oder Offizier: Sie alle gelten als Werkzeuge eines Unterdrückungsregimes und werden für ihre Systemnähe mit einer pauschalen Rentenkürzung bestraft. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht im April 1999 die bis dahin geltende Begrenzung der MfS-Altersbezüge auf ...
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