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Das Internet nährt zunehmend die Abmahnbranche
Sowohl Urheber- als auch Wettbewerbsrecht begünstigen einen zweifelhaften Geschäftszweig - Abmahnen wegen (vermeintlich) im Internet begangener Rechtsverstöße. Das kann auch für Unbescholtene teuer werden.
Gern wird jener exemplarische Fall bemüht: Eine Person soll im Internet Rapmusik oder Pornos heruntergeladen haben, die urheberrechtlich geschützt sind, aber auf Online-Tauschbörsen zirkulieren. Daraufhin flattert eine Abmahnung ins Haus, die neben einer Selbstverpflichtungserklärung, solches in Zukunft zu unterlassen, auch eine Zahlungsaufforderung über viele Hundert Euro enthält.
Die Betroffenen versichern daraufhin, solche Medieninhalte nicht zu konsumieren oder auch, zum in der Abmahnung angegebenen Zeitpunkt des Herunterladens gar nicht zu Hause gewesen zu sein. Die Folge: Die Maschinerie des internetbezogenen Abmahnwesens läuft an.
Mittlerweile gibt es jährlich über eine halbe Million Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und folglich Millioneneinnahmen für die Rechteinhaber. Dutzende Anwaltskanzleien haben sich auf dieses lukrative Geschäft spezialisiert. 300 000 Internetverbindungen werden auf gerichtliche Anordnung...
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