Augenpulver

Kommentar von Jörg Meyer

  • Lesedauer: 2 Min.

Beate Zschäpe kann nach Angaben aus dem Bundesinnenministeriums wohl nicht als Terroristin oder Mörderin verurteilt werden. Dazu reichten die Beweise nicht, hieß es in Medienberichten am Montag. Aber wurden nicht in 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts die Mitglieder der terroristischen Vereinigung RAF auch wegen Mordes für Jahrzehnte weggesperrt - aufgrund von Kollektivbestrafungen und Indizien, die eine Mitgliedschaft in jener Gruppe nahelegten, doch nicht immer zweifelsfrei bewiesen? Der Jubel ist groß: Der Rechtsstaat hat dazugelernt! Im Zweifel für die Angeklagte! Doch so einfach ist es nicht.

Die Regierung mischt sich in laufende Ermittlungen ein, also vermutlich politisch motiviert. Unabhängig in der Republik arbeite nur die Justiz, sagt man. Und die Regierung tut das nicht, wie in Verfahren - beispielsweise gegen die Anti-Nazi-Blockierer von Dresden - mit Vorverurteilungen, sondern mit dem Hinweis, man könne leider nichts machen, weil die Beschuldigte hartnäckig schweige. Und wenn Zschäpe keine Terroristin ist, sind die anderen beiden auch keine, denn Terrorgruppe beginnt bei drei Personen. Wird da für künftige Beteuerungen, in Deutschland habe es nie rechten Terror gegeben, vorgearbeitet? Wird der rechte Terror beim nächsten Fall ebenso »neu« sein wie im aktuellen? Als Mitarbeiter eines vom Bundesfamilienministerium als »linksextrem« eingestuften Blattes darf man diese Fragen stellen. Als kritischer Journalist in einem sich Rechtsstaat nennenden Gemeinwesen muss man es tun.

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