Weihnachten ohne Baum
Hartz-IV-Empfängern wurde das Geld für die Festtagstanne gestrichen
Seit diesem Jahr bekommen Hartz-IV-Bezieher kein Geld für den Weihnachtsbaum. Der entsprechende Posten fiel dem Rotstift zum Opfer. Offizielle Begründung: Weihnachtsbäume seien »nicht existenzsichernd«.
Seit dem 1. April gelten neue Regelsätze für Hartz-IV-Betroffene. Zwar stiegen die Sätze für erwachsene Langzeitarbeitslose um fünf Euro, doch bei der vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Neuberechnung der Regelsätze fielen zahlreiche Posten dem Rotstift zum Opfer. So leerte man rückwirkend zum 1. Januar den behördlichen »Warenkorb« für Hartz-IV-Bezieher,
Seitdem sind etwa Ausgaben für Alkohol oder Zigaretten nicht mehr vom Regelsatz gedeckt. Martin Behrsing, der Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland, macht nun auf einen weiteren Streichposten aufmerksam: »Was viele Menschen nicht wissen, ist, dass der Weihnachtsbaum ebenfalls aus dem Regelsatz entfernt wurde, weil er nicht zum erforderlichen Grundbedarf gehört«, betont Behrsing.
Dieser P...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.