Ministerium ermittelt bei Nazimorden mit
Beweise reichen nicht, weil Beate Zschäpe schweigt
Das mutmaßliche Mitglied des »Nationalsozialistischen Untergrundes«, Beate Zschäpe, könne nicht als Terroristin oder Mörderin, bzw. wegen der Beihilfe zum Mord verurteilt werden. Das schrieb am Montag die »Mitteldeutsche Zeitung« unter Berufung auf das Bundesinnenministerium. Der Grund: Die Beschuldigte schweige hartnäckig, darum dürften die Beweise nicht ausreichen. Doch das ist nicht alles: Wenn Zschäpe die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129a Strafgesetzbuch nicht nachgewiesen werden kann, sind...
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