Vergütung kann derzeit noch das Kindergeld gefährden
Steuerfalle Praktikum
Mit der Zahlung von Kindergeld beziehungsweise der Gewährung von Kinderfreibeträgen untermauert die Politik ihr erklärtes Ziel, Familien mit Kindern steuerlich zu entlasten. Doch wie so oft - die Tücken liegen im Detail, wie die Steuerberaterkammer Berlin informiert.
Mit der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante für die Anspruchsberechtigten günstiger ist. Als Steuervergütung ist das Kindergeld eine staatliche Leistung, auf die bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht.
Das hört sich gut an, ist in der Praxis jedoch häufig kompliziert, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 9. Juni 2011 (Az. III R 28/09) zeigt. Hier ging es um die Anrechnung einer Praktikumsvergütung und anderer Einkünfte des Kindes, die nach Meinung des BFH der Anspruchsberechtigung entgegenstanden.
Welches Geld für welches Alter?Ganz problemlos ist die Handhabung des Kindergeldes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Eltern einen Anspruch auf 184 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind gibt es 190 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 215 Euro pro Monat. Für Familien mit geringem Einkommen kann es unt...
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