Honorar nur bei voller Leistung

Zahnarzt

Ein Zahnarzt erhält für eine völlig unbrauchbare Leistung kein Honorar. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Beschluss vom 10. November 2011 (Az. 5 U 481/11).

Zumindest bei Zahnprothesen dürfe der Patient jedoch erwarten, dass sie brauchbar seien und der Zahnarzt eventuelle Mängel beseitige. Das OLG gab mit seinem Beschluss einem Patienten Recht, der sich geweigert h...


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