Ein einmaliger Vorgang
Die Landtagsabgeordnete Ursula Weisser-Roelle (LINKE) über Verdachtsmomente gegen Christian Wulff
nd: Der Ältestenrat muss prüfen, ob der ehemalige niedersächsische Regierungschef Christian Wulff während seiner Amtszeit gegen das Ministergesetz verstoßen hat. In welche Richtung ermittelt der Rat?
WEISSER-ROELLE: Wir erwarten im Rat weitere Erkenntnisse über die zentralen Themenkomplexe: Also Wulffs Kreditbeziehung mit dem Ehepaar Geerkens und seine vielen kostenlosen Urlaube. Zudem wollen wir wissen, welches Ausmaß das Netzwerk von persönlichen und finanziellen Abhängigkeiten zwischen der niedersächsischen Landespolitik und dem Unternehmer Carsten Maschmeyer hat.
Offenbar scheint Wulff ja gleich gegen mehrere Punkte verstoßen zu haben ...
Das Ministergesetz verlangt von Regierungsmitgliedern, dass sie in Bezug auf ihr Amt weder Belohnung noch Geschenke annehmen. Sie dürfen auch keine besonderen Vergünstigungen bei Privatgeschäften annehmen - also auch keine zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen. Daher könnte das Darlehen ein unberechtigter Vorteil im Sinne des Ministergesetzes sein.
Die Vorteile müssen Wulff also direkt in seiner Funktion als Ministerpräsident angeboten worden sein?
Richtig. Und im Ministergesetz steht außerdem, dass es auch gar nicht darauf ankommt, ob der Vorteil von der zuwendenden Person unmittelbar oder im Auftrag von Dritten gewährt wurde. Das ist im Falle des derzeit viel diskutierten 500000-Euro-Kredits von größter Bedeutung.
Es spielt also keine Rolle, ob Wulff das Geld direkt vom Unternehmer Geerkens oder, wie behauptet, von dessen Frau erhalten hat?
Diese Trennung ist nicht relevant.
Und wie steht es um seine Urlaubsreisen? Er war als Ministerpräsident mehrmals zu Gast bei reichen Freunden.
Das Ministergesetz spricht hier von der »Gewährung kostenloser unangemessener verbilligter Unterkunft«. Auch diese Fragen werden wir im Ältestenrat ansprechen und erhoffen uns dazu konkrete Aussagen.
Was passiert eigentlich, wenn dem Ältestenrat der Nachweis gelingt, dass Christian Wulff gegen das Ministergesetz verstoßen hat?
Der Ältestenrat hat nur die Möglichkeit, einen Tadel oder eine Rüge auszusprechen. Das hätte keine formalen Folgen für den Bundespräsidenten. Beides wäre jedoch ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik
Glauben Sie, dass das Gremium ungehindert ermitteln kann?
Ich hoffe, schließlich müsste eine Aufklärung auch im Interesse von CDU und FDP sein. Ich erwarte, dass wir umfassend und endgültig aufgeklärt werden.
Nun hat Schwarz-Gelb ja auch im Ältestenrat die Mehrheit. Wie wahrscheinlich ist es da, dass das Gremium tatsächlich eine Rüge ausspricht?
Wie ich den Medienberichten entnehmen konnte, sind CDU und FDP sehr milde gestimmt, was diese eventuellen Verfehlungen angeht. Zudem sehen sie keinen Anlass für weitere Nachforschungen.
Ist der Ältestenrat überhaupt das geeignete Gremium, um diese Fragen zu klären? Wäre da nicht ein Untersuchungsausschuss zielführender?
Im Ältestenrat kann nicht geklärt werden, ob ein Verstoß gegen das Ministergesetz vorliegt. Die LINKE wird erst auf Grundlage der Ergebnisse der Sitzung über die Frage eines Untersuchungsausschusses entscheiden. Bereits jetzt kann man feststellen: Das Verhalten des ehemaligen Ministerpräsidenten Wulff droht dem Ansehen der parlamentarischen Demokratie und der Politik insgesamt schweren Schaden zuzufügen.
Nun tagt der Ältestenrat hinter verschlossenen Türen. Werden die Unterlagen und Akten, die man Ihnen präsentiert, später veröffentlicht?
Ich weiß ja nicht einmal, ob wir Akten zu sehen bekommen. Das ist völlig offen. Wir wissen weder, welche Informationen wir bekommen, noch wer von der Landesregierung uns für Fragen zur Verfügung steht. Wir gehen quasi auf blauen Dunst in diese Sitzung. Wir erwarten, dass die Salamitaktik in der Aufklärung beendet wird und alle Fakten auf den Tisch kommen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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