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Wollen Sie das Geld nicht?
Eva Willig legt Widerspruch gegen ihre Hartz-IV-Erhöhung ein / Willig ist Sprecherin der Kampagne gegen Zwangsumzüge, die u.a. Beratung für Hartz-IV-Bezieher anbietet
nd: Zum 1. Januar sollen die Regelsätze für Hartz-IV-Betroffene um zehn Euro steigen. Die Kampagne gegen Zwangsumzüge fordert nun Betroffene auf, Widerspruch gegen die Erhöhung einzulegen. Wollen Sie das Geld nicht?
Willig: Natürlich will auch ich das Geld, aber ich will noch mehr. Denn der Regelsatz beruht ja immer noch auf der Basis, die schon im Februar 2010 vom Bundesverfassungsgericht moniert wurde. Wir wollen aber, dass er auf eine Basis gestellt wird, die sichtbar macht, wie viel ein Mensch zum Leben braucht. Der Regelsatz, der derzeit gezahlt wird, sichert eben nicht das menschenwürdige Existenzminimum, wie es Karlsruhe gefordert hat.
Das heißt, Ihr Widerspruch gilt nicht der Erhöhung um zehn Euro?
Es geht nicht um diese zehnEuro. Es geht um mehr. In den letzten Tagen wurde ja bekannt, dass man mit der letzten Hartz-Reform auch das Geld für den Weihnachtsbaum gestrichen hat. Es war eben nicht nur der Baum. Uns wurde ja noch viel mehr gestrichen.
Was fiel denn noch dem Rotstift zum Opfer?
Es gibt nun kein Geld mehr für Schuhreparaturen oder für chemische Reinigung von Kleidungsstücken, die man nicht waschen kann. Für Bildung bei Erwachsenen sind nur noch 1,39 Euro im Monat vorgesehen. Das war auch schon mal mehr. Es geht hier ja auch um kulturelle Teilhabe, die man uns verwehrt. Oder ein weiteres Beispiel: Hier in Berlin kostet das Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr im Monat 33,50 Euro. Im Regelsatz sind dafür jedoch nur 22,78 Euro vorgesehen. Das heißt, schon beim Kauf eines Sozialtickets muss man an anderer Stelle sparen.
Aber was hat der Widerspruch mit diesen Kürzungen zu tun?
Der entsprechende Bescheid vom Jobcenter entspricht nicht dem, was Karlsruhe vorgeschrieben hat. Dagegen sollten die Betroffenen in Widerspruch gehen.
Gehen die Hartz-IV-Bezieher damit ein Risiko ein? Kann das Jobcenter die Auszahlung der zehn Euro dann stoppen?
Nein. Diejenigen bekommen nur einen Widerspruchsbescheid. Und mit diesem Bescheid kann man zum Sozialgericht gehen, dort wird er dann aufbewahrt. Verlieren kann man auf keinen Fall. Verlieren kann man nur, wenn man sich nicht kümmert.
Aber welchen Sinn hat der Widerspruch?
Ganz einfach: Der Regelsatz widerspricht der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes. Wenn das Bundessozialgericht dies ebenso sieht, dann gibt es ab dem Termin, wo das als gesetzliche Grundlage gilt, die Möglichkeit, dass es eine Neuberechnung des Regelsatzes und impliziert eine Erhöhung geben muss und dieses Geld bekommt rückwirkend nur, wer den Bescheiden widersprochen hat.
Das heißt, wer jetzt Widerspruch einlegt, kann nach einem Gerichtsurteil auf die entsprechende Differenz hoffen?
Ja, darum geht es.
Wird es ein solches Urteil in nächster Zeit überhaupt geben?
Ja. Ich schätze, das Urteil kommt im Frühjahr des nächsten Jahres.
Fragen: Fabian Lambeck
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