Freiheitsstrafen für U-Bahn-Schläger
Gericht verhängt bis zu sechs Jahre Haft für versuchten Mord
Nach dem Gewaltexzess in einem Berliner U-Bahnhof hat das Landgericht Berlin vier junge Schläger des versuchten Mordes schuldig gesprochen und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das teilte der Sprecher des Landgerichts, Tobias Kaehne, am Mittwoch nach der Urteilsverkündung in dem nicht öffentlichen Prozess mit. Das Quartett habe sein Opfer aus Lust an der Gewalt misshandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen außerdem versuchten Mord aus Habgier vorgeworfen. Die Jugendlichen erhielten Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Jahren. Sie nahmen das Urteil »relativ regungslos« entgegen.
Die Schüler im Alter zwischen 15 und 18 Jahren hatten am 11. Februar dieses Jahres einen Handwerker im U-Bahnhof Lichtenberg mit Tritten gegen den Kopf und Schlägen bis zur Bewusstlosigkeit gequält. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Verteidiger kündigte bereits Revision an. Drei der Verteidiger hatten lediglich Bewährungsstrafen gefordert.
Der Angriff hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen. Der 30 Jahre Maler erlitt schwerste Kopfverletzungen und lag wochenlang im künstlichen Koma. Er kämpfte sich nur mühsam zurück ins Leben. Eine Narbe am Hinterkopf ist noch immer sichtbar. Der junge Mann hatte den Prozess verfolgt, kam aber nicht zur Urteilsverkündung. Wegen der schweren Hirnverletzungen kann er sich kaum erinnern. Sein gleichaltriger Kollege kam mit Prellungen davon. Er hatte zunächst aus dem Bahnhof fliehen können und sich in einer Seitenstraße versteckt, wurde dann aber von den Schlägern aufgespürt. Erst das Eingreifen eines Zeugen beendete die Attacke. Die Attacke außerhalb des U-Bahnhofs wertete das Gericht laut Sprecher bei allen vier als versuchten Mord, den Angriff im Bahnhof nur bei zwei der Jugendlichen. Die Schüler mit Migrationshintergrund hatten Schläge und Tritte eingeräumt. Tötungsabsichten bestritten sie aber. Der ursprüngliche Vorwurf, die jungen Männer hätten aus »Hass auf Deutsche« zugeschlagen und getreten, erhärtete sich laut Urteil nicht. Das Strafmaß blieb unter der Höchstforderung der Staatsanwaltschaft von knapp acht Jahren Haft.
Immer wieder kommt es im Berliner Nahverkehr zu Gewaltausbrüchen. Bei dem bisher schlimmsten Fall starb ein 23-Jähriger, als er auf der Flucht vor Schlägern vor ein Auto rannte.
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