Private Energiewende in Hessen

Neue Gemeindeordnung tritt ab Anfang Januar in Kraft

  • Hans-Gerd Öfinger, Wiesbaden
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Begleitet von Kritik aus den Reihen von Oppositionsparteien und Kommunalpolitikern gilt ab 1. Januar die Mitte Dezember vom Landtag beschlossene Neufassung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).

Stein des Anstoßes ist ein faktisches Privatisierungsgebot im Zusammenhang mit der angestrebten Energiewende und Stärkung der dezentralen Energieversorgung. Hessen gilt als das Bundesland, in dem sich schon 2005 eine neoliberale Prägung der Gemeindeordnung am weitesten durchgesetzt hat. Die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen wurden eingeschränkt und umfassende Privatisierungen öffentlicher Aufgaben eingeleitet.

Dabei bleibt es nicht zuletzt durch den Druck der hessischen FDP, die unter dem Motto »Privat vor Staat« eine Zwangsbeteiligung privater Dritter an Gemeindeunternehmen zur Herstellung erneuerbarer Energien durchsetzen konnten. Schließlich darf die kommunale Beteiligung an solchen Unternehmen nicht über 50 Prozent hinausgehen, und die Betriebe müssen sich auf Wärmeenergie beschränken. Die Oppositionsparteien SPD, Grüne und LINKE sehen darin eine massive Behinderung bei der Gründung kommunalwirtschaftlicher ...


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