Wenn Reise per Internet doppelt gebucht wird
Die Inhaberin eines Reisebüros Frau R. sollte für den Kunden W. eine Reise buchen, die ein Veranstalter »online« zu unterschiedlichen Preisen anbot. Sobald die Reise zum von W. gewünschten Preis angeboten würde, sollte sie buchen.
Über das Buchungssystem des Reiseveranstalters im Internet konnten auch Privatpersonen Verträge abschließen. Herr W. studierte öfter dessen Website und fand eines Abends die Reise zu seinem Wunschpreis im Angebot. Er buchte sie gleich selbst. Da er die Inhaberin des Reisebüros per Telefon nicht mehr erreichte, schickte er ihr eine E-Mail: Er habe bereits gebu...
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