Was brachte der Runde Tisch zum sexuellen Kindesmissbrauch?
Der Runde Tisch zum sexuellem Kindesmissbrauch hat in seiner letzten Sitzung am 30. November 2011 in Berlin einen 60-seitigen Abschlussbericht verabschiedet. Darin sind zahlreiche Beschlüsse und Empfehlungen enthalten. Auf die wichtigsten Beschlüsse gehen wir nachfolgend ein. Der Bundesrat hatte zunächst dazu keine Zustimmung erteilt. Doch schließlich segnete die Länderkammer das neue Bundes-Kinderschutzgesetz noch im Dezember 2011 ab.
Entschädigung: Das Konzept beruht weitgehend auf den Empfehlungen der bisherigen Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann (SPD). Danach sollen Opfer Hilfen wie etwa Therapien in Höhe von maximal 10 000 Euro finanziert bekommen. Das betrifft meistens Fälle familiären Missbrauchs, die bereits verjährt sind. Der Bund will insgesamt 100 Millionen Euro zur Hälfte finanzieren. Mit den Ländern muss noch die restliche Finanzierung geklärt werden. Barauszahlungen an Betroffene sind nicht geplant.
Die finanziellen Hilfen sollen gewährt werden, wenn sich bei den üblichen Hilfesystemen etwa über das Opferentschädigungsgesetz oder die Krankenkassen Lücken aufgetan haben. Die Institutionen, in denen es zu Missbrauch kam, sollen selbst die Opfer entschädigen.
Verjährung: Missbrauchsopfer sollen länger als bisher die Möglichkeit erhalten, auf Schadenersatz zu klagen. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist soll von derzeit drei auf 30 Jahre verl...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.