Hausbau und Handwerk

Urteile

Kommt es in einem Wohnhaus zu einem Wassereinbruch, weil beim direkt angrenzenden Neubau Anschlussfugen und Isolierung fehlerhaft ausgeführt wurden, kann die Hauseigentümerin von den Bauherren im Prinzip Schadenersatz verlangen. Sind Maler- und Tapezierarbeiten auszuführen, müssen die Verantwortlichen für den Wasserschaden jedoch nicht die gesamten Kosten übernehmen, wenn auch nicht durchfeuchtete Wände (neben der betroffenen Giebelwand) renoviert werden, deren Tapeten ohnehin über fünf Jahre alt waren - diese Kosten wären im Rahmen üblicher Schönheitsreparaturen »sowieso« angefallen.
Oberlandesgericht Koblenz vom 24. Januar 2011, Az. 2...


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