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Private Krankenversicherer dürfen kündigen

BGH-Urteil

Private Krankenversicherer dürfen bei schweren Vertragsverletzungen den Vertrag auch dann kündigen, wenn es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei am 7. Dezember 2011 verkündeten Urteilen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/214573.private-krankenversicherer-duerfen-kuendigen.html

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