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Private Krankenversicherer dürfen kündigen
BGH-Urteil
Private Krankenversicherer dürfen bei schweren Vertragsverletzungen den Vertrag auch dann kündigen, wenn es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei am 7. Dezember 2011 verkündeten Urteilen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/214573.private-krankenversicherer-duerfen-kuendigen.html
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