Warnung vor E-Zigaretten
(dpa). Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit warnt vor nikotinhaltigen E-Zigaretten. Die Produkte mit Nikotin seien alle als Arzneimittel einzustufen und nicht zugelassen, teilte Sprecherin Regina Kneiding mit. Daher dürften sie auch nicht verkauft werden. In Berlin seien für die Einhaltung des Verkaufsverbotes die Bezirke zuständig.
Auch E-Zigaretten, die statt Nikotin aromatisierte Stoffe enthielten, müssten über das Produktsicherheitsgesetz überprüft werden, bevor sie in den Handel gelangen dürften, betonte Kneiding und fügte hinzu: »Jedes Produkt muss eindeutig seinem Hersteller zuzuordnen sein, außerdem muss der Verbraucher über alle möglichen Gefährdungen seiner Sicherheit ... hinreichend aufgeklärt werden.« Im neu gefassten Produktsicherheitsgesetz vom 1. Dezember 2011 seien diese Bestimmungen für das Sicherheitszeichen »geprüfte Sicherheit« (GS) strenger gefasst worden.
Bei den immer stärker nachgefragten E-Zigaretten verdampfen sogenannte Liquids mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen und werden inhaliert. Die Geräte und Flüssigmischungen werden vor allem im Internet, aber auch in speziellen »E-Shops« angeboten.
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