Kennzeichnung jetzt auch für Bereitschaften
Die individuelle Kennzeichnung gilt jetzt uneingeschränkt für alle Berliner Polizisten. Nachdem die Kennzeichnung der Beamten im täglichen Einsatz mit einem Namens- oder einem Nummernschild bereits seit vergangenem Jahr per Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten gegen den Widerstand der Polizeigewerkschaften durchgesetzt worden war, sind jetzt auch als Letztes die geschlossenen Einheiten der Bereitschaftspolizei individuell im Einsatz gekennzeichnet.
Dies erklärte gestern auf Nachfrage der Linksfraktion die amtierende Polizeipräsidentin Margarete Koppers im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Danach müssen die bereits seit längerem ausgelieferten Rückenkennzeichnungen für die Bereitschaftspolizisten jetzt auch getragen werden. Bisher war die Anwendung in den Bereitschaftshundertschaften noch durch den Widerstand des Gesamtpersonalrats blockiert gewesen. »Wir haben die Uneinigkeiten mit dem Gesamtpersonalrat, der Geschäftsanweisung zuzustimmen, ausgeräumt«, erläuterte Koppers gestern. Deshalb sei seit vergangenem Sonnabend die Anweisung auch für diese Polizisten in Kraft.
Die Linksfraktion begrüßte, dass nun auch in diesem Bereich die Pflicht zur Kennzeichnung wirksam wird. »Gerade bei den Einsätzen, in denen die geschlossenen Einheiten auftreten, ist Transparenz und eine effektive demokratische Kontrolle der Polizei unabdingbar«, sagte der Fraktionschef der LINKEN, Udo Wolf. Damit sei nun endlich das noch unter dem alten rot-roten Senat angestoßene langjährige Ziel der LINKEN umgesetzt. »Dies ist ein guter Tag für die Bürgerrechte in unserer Stadt«, sagte Wolf. Und: Er erwarte vom rot-schwarzen Senat, dass an der Kennzeichnungspflicht auch in Zukunft festgehalten und sie konsequent eingehalten werde.
Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU steht, dass an der bundesweit einmaligen Kennzeichnungspflicht festgehalten wird. CDU-Innensenator Frank Henkel hatte aber angekündigt, rotierende Nummern einzuführen, um den Sicherheitsbedenken der Beamten entgegenzukommen.
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