Entschädigung für Radfahrer

Der vor dem Landgericht in Lübeck verhandelte Fall war kein alltäglicher: Es ging um die Nutzungsausfallentschädigung für ein beschädigtes Fahrrad.

Das Gericht sah keinen Grund, Radfahrer anders als Autofahrer zu behandeln. Demzufolge kann auch der Eigentümer eines bei einem Unfall beschädigten Fahrrades eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten - wenn er nachweisen kann, dass er damit täglich zur Arbeit fährt. So das Urteil vom 8. Juli 2011 (Az. 1 S 16/11).

Die Rechtsprechung gesteht Autofahrern, deren Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wird, eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit zu, in der sie ihr Auto nicht nutzen können. Sie kann beansprucht werden, wenn der Gesc...


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