Wer den Schaden zum zweiten Mal hat

Wenn eine Kfz-Versicherung einen Autoschaden reguliert und der Schaden behoben wird, dann muss der Geschädigte bei einem neuen Fall genau darlegen, was sich gegenüber der ersten Regulierung verändert hat. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 14. April 2011 (Az. 271 C 10327/10).

Der Vorgang: Nachdem sein Pkw einen Hagelschaden erlitten hatte, fuhr der Autobesitzer zu einem Sachverständigen und ließ dort die Höhe des Schadens feststellen. Auf Basis des Sachverständigengutachtens erstattete seine Versicherung dem Mann 2409 Euro. Das Fahrzeug selbst wurde nicht repariert.

Ein Jahr später schlug der Hagel erneut zu. Wieder fuhr der Fahrzeughalter zu einem Gutachter, der - ohne vom ersten Hagelschaden zu wissen - diesmal einen Schaden in Höhe von 2625...


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