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Nur Mindestbetrag für nicht berufstätige Mütter
Bundesverfassungsgericht zum Elterngeld
Mütter, die vor der Geburt ihres Kindes nicht berufstätig waren, müssen den Mindestbetrag beim Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich hinnehmen. Die entsprechenden Vorschriften zum Elterngeld als Einkommensersatzleistung sind verfassungsgemäß, so das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 9. November 2011 (Az. 1 BvR 1853/11).
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