Wegen Eigenbedarfs aus der Wohnung geworfen
Wohnungseigentum
Es gibt ungerechte Urteile, die dennoch nach dem Gesetz rechtens sind. So erging es einem alten kranken Mann, der seit 40 Jahren in einer Wohnung lebte.
1996 hatte ein Ehepaar die 68 Quadratmeter große Wohnung gekauft, in der der alte Herr seit 1971 lebte - gemeinsam mit seinem Sohn, der den mittlerweile 84-Jährigen pflegte.
Der Mieter wehrte sich, als die Vermieter ihre Eigentumswohnung wegen Eigenbedarfs für sich reklamierten. Sie wohnten mit zwei Kindern in einer wesentlich kleineren Wohnung, brauchten Platz und wollten Miete sparen. Der alte Herr wehrte sich als Mieter erfolglos.
Das Landgericht Frankfurt (Main) verurteilte den Mieter, die Wohnung zu räum...
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