Arbeitgeber muss höhere Steuer nicht erstatten
Lohnnachzahlung »auf einen Schlag«
Ein Arbeitgeber ist nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn ein Mitarbeiter wegen einer »auf einen Schlag« erfolgten Lohnnachzahlung höhere Lohnsteuer zahlen muss.
Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am 22. Dezember 2011 veröffentlichten Urteil (Az. 9 WSa 155/11).
Nach Auffassung des Gerichts haftet der Arbeitgeber für diesen sogenannten Progressionsschaden beim Arbeitnehmer grundsätzlich nicht.
Das Gericht wies mit seinem grund...
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