Benachrichtigung ersetzt nicht das Kündigungsschreiben
Kündigung nicht wirksam
Der Einwurf eines Benachrichtigungsscheins ersetzt nicht den Zugang einer schriftlichen Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 19. Dezember 2011 bekannt gewordenen Urteil (Az. 10 Sa 156/11).
Vielmehr werde die Kündigung erst dann wirksam, wenn der Betroffene bei einem sogenannten Übergabeeinschreiben den Brief bei der Post abhole. Tue er dies nicht und sende die Post das Schreiben daher dem Arbeitgeber zurück, sei keine wirksame Kündigung ausgesprochen.
Das Gericht gab mit se...
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