Benachrichtigung ersetzt nicht das Kündigungsschreiben

Kündigung nicht wirksam

Der Einwurf eines Benachrichtigungsscheins ersetzt nicht den Zugang einer schriftlichen Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 19. Dezember 2011 bekannt gewordenen Urteil (Az. 10 Sa 156/11).

Vielmehr werde die Kündigung erst dann wirksam, wenn der Betroffene bei einem sogenannten Übergabeeinschreiben den Brief bei der Post abhole. Tue er dies nicht und sende die Post das Schreiben daher dem Arbeitgeber zurück, sei keine wirksame Kündigung ausgesprochen.

Das Gericht gab mit se...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -