Befreiung von Rundfunkgebühren
Hartz IV und GEZ
Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren ist oft nicht einfach. Manchem bleibt nach der Zahlung an die GEZ weniger, als wenn er Hartz IV bekäme. Das sei ungerecht, urteilt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az. 1 BvR 3269/08).
Es bestehe ein Anspruch auf Befreiung oder zumindest Reduzierung der Gebühren, wenn das verfügbare Einkommen nur so knapp über den Hartz-IV-Regelsätzen liegt, dass der Betroffene bei Zahlung der Rundfunkgebühren unter das Existenzminimum rutschen würde.
In einem Fall hatte eine Hartz-IV-Empfängerin einen befristeten Zuschlag auf ihre Sozialleistungen erhalten, der aber geringer war als die Rundfunkgebühren. Einen Antrag auf Gebührenbefreiung lehnte die Rundfunkanstal...
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