BSG-Urteil: Das Rentenformular ist fehlerhaft

Angehende Ruheständler nicht richtig informiert

Bei einem Rentenantrag werden angehende Ruheständler unzureichend über die Höhe ihrer Rente informiert. Was vielfach nur eine Vermutung war, hat nunmehr eine Bestätigung mit einem am 12. Dezember 2011 verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel gefunden (Az. B 13 R 29/11 R).

Als Folge des Urteils wird die Deutsche Rentenversicherung vermutlich die Antragsformulare überarbeiten müssen.

Zwischen zwei Varianten der Rentenberechnung wählen

Der Hintergrund: Mit dem seit 2008 geltenden Mittelstandsentlastungsgesetz können angehende Ruheständler bei der Berechnung ihrer Rente zwischen zwei Varianten wählen.

1. Angehende Ruheständler können einerseits verlangen, dass alle bis zum Renteneintrittsalter tatsächlich angefallenen beitragspflichtigen Einkommen bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Da dies erst mit dem ...


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