BSG-Urteil: Das Rentenformular ist fehlerhaft
Angehende Ruheständler nicht richtig informiert
Bei einem Rentenantrag werden angehende Ruheständler unzureichend über die Höhe ihrer Rente informiert. Was vielfach nur eine Vermutung war, hat nunmehr eine Bestätigung mit einem am 12. Dezember 2011 verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel gefunden (Az. B 13 R 29/11 R).
Als Folge des Urteils wird die Deutsche Rentenversicherung vermutlich die Antragsformulare überarbeiten müssen.
Zwischen zwei Varianten der Rentenberechnung wählenDer Hintergrund: Mit dem seit 2008 geltenden Mittelstandsentlastungsgesetz können angehende Ruheständler bei der Berechnung ihrer Rente zwischen zwei Varianten wählen.
1. Angehende Ruheständler können einerseits verlangen, dass alle bis zum Renteneintrittsalter tatsächlich angefallenen beitragspflichtigen Einkommen bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Da dies erst mit dem ...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.