Kostenübernahme als »Glücksfall«
Klägerin bestand auf zu viel gezahlten Wohnkosten
Wenn es um Kuriositäten in Berliner Gerichtssälen geht, kann der Fall von Christa G. mit Sicherheit als Paradebeispiel gelten. Das Sozialgericht verhandelte gestern ihre Klage gegen das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg, in der sie darauf pochte, dass die bisherige Mietzuzahlung von 694,11 Euro auch weiterhin übernommen werden solle.
Die Klage umfasst einen Zeitraum, der schon fast drei Jahre zurückliegt. Das Jobcenter hatte im April 2009 eine »Kostensenkungsaufforderung« geschickt, da es fortan unangebracht erschien, die Miete für ihre 129- Quadratmeterwohnung in vollem Umfang zu übernehmen. Ab Juni sollten ihr nur...
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