BFH-Urteil zur Absetzbarkeit von Prozesskosten gestoppt
Schreiben des Bundesfinanzministeriums
Die Kosten für einen Zivilprozess sollen nach dem Willen des Bundes trotz einer anderslautenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München weiter nicht von der Steuer absetzbar sein. In einem am 20.Dezember 2011 in Berlin bekannt gewordenen Schreiben an die Finanzbehörden der Länder legte das Bundesfinanzministerium fest: »Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2011 ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.«
Damit wurden Hoffnungen vieler Steuerzahler auf eine Beteiligung des Fiskus' an den Prozesskosten - auch rückwirkend - vorerst gedämpft. Das Urteil hätte den Staat viel Geld gekostet. Eigentlich wollte die schwarz-gelbe Regierungskoalition solche Nichtanwendungserlasse vermeiden. Das letzte Wort dürfte aber noch nicht gesprochen sein.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit dem eingangs genannten Urteil (Az. VI R 42/10) entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergew...
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