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Auch für homosexuelle Paare?
Ehegattensplitting
Ein Urteil des Finanzgerichts Köln weckt Hoffnungen auf ein Ehegattensplitting auch für schwule und lesbische Paare. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien eingetragene Lebenspartner bei Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln, entschied das Gericht in einem am 28. Dezember 2011 veröffentlichten Beschluss (Az. 4 V 2831/11). Die in Karlsruhe anhängi...
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