Berliner Verfassungsgericht kippt Numerus-Clausus
Neue Hoffnungen für Studienbewerber
Das Landesverfassungsgericht Berlin hat die bisherige Praxis bei der Zulassung zu bestimmten Fächern für unrechtmäßig erklärt und klare Regeln für Numerus-Clausus-Studiengänge gefordert. Damit bestehen neue Hoffnungen für Bewerber um einen Studienplatz.
Die Universitäten seien zur gleichmäßigen und erschöpfenden Auslastung der Hochschulen verpflichtet, eine Zugangsbeschränkung sei nur in begründeten Ausnahmen zulässig, hieß es in einem Beschluss vom 23. Dezember 2011 in Berlin (Az. VerfGH 28/11). Der Fall muss nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg neu aufgerollt werden.
Geklagt hatten zwei Studentinnen, die sich für den Bachelor-Studiengang Psychologie an der Berliner Humboldt Universität beworben hatten. Nachdem die Universität den Zugang mit Verweis auf den Numerus-Clausus abgelehnt hatte, gingen die beiden Bewerberinnen bis vor das Oberverwaltungsgericht. Die Richter lehnten die Eilanträge mit der Begründung ab, die Kapazitäten im Fach Psychologie seien ausgeschöpft.
Die Verfassungs...
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