Berliner Verfassungsgericht kippt Numerus-Clausus

Neue Hoffnungen für Studienbewerber

Das Landesverfassungsgericht Berlin hat die bisherige Praxis bei der Zulassung zu bestimmten Fächern für unrechtmäßig erklärt und klare Regeln für Numerus-Clausus-Studiengänge gefordert. Damit bestehen neue Hoffnungen für Bewerber um einen Studienplatz.

Im Rechtsstreit mit der Berliner Humboldt-Universität setzten sich zwei klagende Studenten durch.
Im Rechtsstreit mit der Berliner Humboldt-Universität setzten sich zwei klagende Studenten durch.

Die Universitäten seien zur gleichmäßigen und erschöpfenden Auslastung der Hochschulen verpflichtet, eine Zugangsbeschränkung sei nur in begründeten Ausnahmen zulässig, hieß es in einem Beschluss vom 23. Dezember 2011 in Berlin (Az. VerfGH 28/11). Der Fall muss nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg neu aufgerollt werden.

Geklagt hatten zwei Studentinnen, die sich für den Bachelor-Studiengang Psychologie an der Berliner Humboldt Universität beworben hatten. Nachdem die Universität den Zugang mit Verweis auf den Numerus-Clausus abgelehnt hatte, gingen die beiden Bewerberinnen bis vor das Oberverwaltungsgericht. Die Richter lehnten die Eilanträge mit der Begründung ab, die Kapazitäten im Fach Psychologie seien ausgeschöpft.

Die Verfassungs...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.