Die ab 1. Januar 2012 gültigen Hartz-IV-Sätze

Der Regelbedarf steigt nur geringfügig

Die Regelbedarfe nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII wurden turnusgemäß zum 1. Januar 2012 angepasst. Das bedeutet: Für Alleinstehende steigt der Regelbedarf um 10 Euro auf nunmehr 374 Euro.

Ein Teil der Öffentlichkeit mag diese Erhöhung als »üppig« empfinden. Deshalb sind zwei Aspekte wichtig zu wissen:

1. Die Regelbedarfe für Kinder im Alter von 6 bis 17 Jahren steigen nicht. Sie sind eingefroren und seit Juli 2009 unverändert. Da das Leben aber teurer geworden ist, reicht das Geld immer weniger zur Bedarfsdeckung, etwa im Bereich gesunde Ernährung oder bei Bekleidung und Schuhen. Hintergrund ist, dass der Anpassungsfaktor nicht auf die ausgezahlten Kindersätze angewendet wird, sondern auf die niedrigeren Beträge, die die Regierungskoalition für Kinder für ausreichend hält: bis 5 Jahre 213 Euro, 6 bis 13 Jahre 242 Euro und ab 14 Jahre 275 Euro.

2. Die Anpassung zum 1. Januar 2012 setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Bei der ersten geht es nur um eine nachgeholte Anpassung und Auszahlung von Geld, das den Leistungsberechtigten eigentlich schon zum 1. Januar 2011 zugestanden hätte. In Zahlen entspricht diese »Na...


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