Reichsbahner auf dem Abstellgleis

Bundesarbeitsgericht verweigert früheren DR-Angestellten die Betriebsrente

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Frühere Angestellte der Deutschen Reichsbahn werden auch zukünftig keine Betriebsrente erhalten. In einem Grundsatzurteil wies das Bundesarbeitsgericht am Dienstag die Klage eines DDR-Staatsbahners zurück.

Die Weichen scheinen endgültig gestellt: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied gestern in einem Grundsatzurteil, dass einstige Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn keinen Anspruch auf eine Betriebsrente haben. Zur Begründung führten die Erfurter Richter an, dass die Deutsche Bahn AG als Nachfolgerin der Reichsbahn »der falsche Adressat« für diese Ansprüche sei. Damit wies das höchste deutsche Arbeitsgericht die Klage eines Reichsbahners zurück, der eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 128,33 Euro eingefordert hatte. Wie ein Gerichtssprecher erläuterte, sei die betriebliche Altersversorgung der Reichsbahner schon 1974 vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger der DDR übernommen worden. Deshalb müssten sich die Forderungen...


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