Kritik an Bally Wulff stimmt
FAU darf Automatenfirma »Abzocke« vorwerfen
Einen Erfolg hat die anarchosyndikalistische Freie Arbeiter Union (FAU) diesen Mittwoch vor dem Berliner Arbeitsgericht erzielt. Die Gewerkschaft darf die Behauptungen aufrecht erhalten, die sie in einem Arbeitskonflikt beim Spielautomatenhersteller Bally Wulff in Flugblättern verbreitet hatte. Hintergrund sind Umstrukturierungsmaßnahmen, die bei Bally Wulff seit mehr als drei Jahren im Gange sind. Die Belegschaft ist in dieser Zeit von über 300 auf knapp 220 Beschäftigte gesunken. Bis Juni soll die Druckerei geschlossen werden.
Ein seit 23 Jahren im Berliner Stammwerk Beschäftigter hatte sich mit Unterstützung der FAU gegen eine mit Lohnkürzungen verbundene Änderungskündigung gewehrt. In der Auseinandersetzung hatte die FAU unter dem Motto »Abgezock...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.