Wer ist für die Zahlung der Miete zuständig?
Wenn die Ehe der Mieter geschieden wird
Wenn die Ehe eines Mieterehepaars in die Brüche geht und einer der beiden ausgezogen ist, entsteht die Frage, wer nun für den Mietvertrag zuständig ist: Derjenige, der in der Wohnung zurückbleibt, oder beide? Bei der Antwort muss man unterscheiden, ob der Auszug vor der gerichtlichen Scheidung oder danach erfolgt ist.
Die Trennung eines Meterehepaars hat keinen Einfluss auf den Mietvertrag. Der gilt unverändert weiter. Wenn beide Ehepartner unterschrieben haben, müssen beide auch weiterhin für die Miete aufkommen. Vertrag ist Vertrag. Nach bürgerlichem Recht sind Verträge einzuhalten. Die Mithaftung für die Mietzahlung des ausgezogenen Partners bleibt solange bestehen, bis der Mietvertrag mit ihm beendet wird.
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag ist nicht jeder der beiden Partner nur für die Hälfte der Miete zuständig, beide gemeinsam sind sogenannte Gesamtschuldner des Vermieters. Das hat zur Folge: Der in der Wohnung bleibende Mieter kann nicht einfach nur die halbe Miete zahlen und den Vermieter an den Mieter verweisen, der ausgezogen ist, um sich von dem die andere Miethälfte zu holen. Zahlt nämlich der in der Wohnung Verbleibende tatsächlich nur die Hälfte der Miete und der ausgezogenen Mieter beteiligt sich nicht mit seinem Mietanteil daran,...
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