Pauschale Reklamation nicht ausreichend

Betriebskostenabrechnung

Wer der Betriebskostenabrechnung widersprechen will, muss sich auf konkrete Fakten stützen. Die Behauptung, eine der Abrechnungen sehe zu hohe Kosten vor, reicht nicht für einen wirksamen Widerspruch aus.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) veröffentlicht in seinem »Mieterlexikon«, das etwa alle zwei Jahre überarbeitet wird, einen Betriebskostenspiegel für ganz Deutschland. Daraus ist ersichtlich, wie hoch die durchschnittlichen Kosten je Quadratmeter und Monat in den einzelnen Betriebspositionen ausfallen.

Daran kann man vergleichen, wie die eigenen Betriebskostenpositionen zu beurteilen sind - mehr nicht. Als ein Mieter, gestützt auf diesen Betriebskostenspiegel, Widerspruch gegen die Höhe seiner Müllabfuhrgebühren einlegte und die höheren Kosten nicht zahlen wollte, kam es zum Streit bis zum Bundesgericht...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.