Doppelt bestraft: Job und Abfindung weg

Totale Pleite vor dem Bundesarbeitsgericht

Kann ein Unternehmen die ausgehandelten Abfindungen wegen Insolvenz nicht mehr zahlen, können die Beschäftigten nicht von ihrem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Aufhebungsvertrag zurücktreten. Das hat am 10. November 2011 das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden (Az. 6 AZR 357/10 und andere Aktenzeichen). Die Mitarbeiter müssen also den Jobverlust und die entgangene Abfindung entschädigungslos hinnehmen.

In dem vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelten Fall hatten mehrere Arbeitnehmer geklagt. Sie hatten mit ihrem Arbeitgeber im Oktober 2007 die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ausgehandelt. Danach sollte der letzte Arbeitstag Ende 2008 sein. Im Aufhebu...


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