Ein gemobbter Arbeitnehmer kann Schadenersatzansprüche geltend machen

Die Rechtslage beim Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing ist kein Modewort, sondern häufig Realität am Arbeitsplatz und ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Die Schikanen der Kollegen können fatale Auswirkungen für den Betroffenen haben. Oft sind seelischer Druck, erhöhte Krankschreibungen und damit Verdienstausfall die Folge. Experten der Advocard-Rechtsschutzversicherung erklären, welche Rechte Mobbingopfer haben und welche Konsequenzen den Tätern drohen.

Generell gilt: Mobbing stellt einen Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dieses gründet sich auf den Artikeln I und II des Grundgesetzes: Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Gerichte gehen davon aus, dass beim Mobbing diese Grundrechte beeinträchtigt werden. »Da Mobbing juristisch nicht näher definiert ist, versuchen die Gerichte so den psychischen und immateriellen Schaden der Opfer juristisch zu fassen«, erklärt Rechtsexpertin Anja-Mareen Decker.

Wann ist der Tatbestand des Mobbings erfüllt?

Ein gelegentlicher Streit zwischen Arbeitskollegen oder mit dem Vorgesetzten ist noch kein Mobbing. »Die Besonderheit beim Mobbing ist, dass es sich um fortgesetzte und aufeinander aufbauende Verhaltensweisen handelt«, so die Expertin. Für sich betrachtet, seien die einzelnen Vorkommnisse juristisch nicht relevant. Erst durch das Zusammenspiel der Einzeltaten komme es zu einer Verletzung des Persönlichkei...


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