Ständige Vertretung

EU-Gerichtshof bestätigt Kettenbefristung von Arbeitsverträgen

Europäische Arbeitgeber haben laut EU-Recht die Möglichkeit, ihren Beschäftigten über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder befristete Arbeitsverträge zu geben. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil bestätigt.

Sie hat elf Jahre lang als Justizangestellte des Landes Nordrhein-Westfalen im Amtsgerichts Köln gearbeitet, in dieser Zeit hatte sie 13 Arbeitsverträge, immer befristet und immer als Vertretung von Kolleginnen und Kollegen mit unbefristeten Verträgen, meist waren sie in Elternzeit. Dann hatte Bianca K. genug und klagte ebenfalls auf eine unbefristete Stelle. Ihre Argumentation: Eine Verlängerung befristeter Verträge ist nur bei einem »vorübergehenden« Vertretungsbedarf möglich. Davon könne aber bei einer Beschäftigungszeit von elf Jahren keine Rede sein. Deshalb müsse sie dauerhaft angestellt werden. Sie ging bis zum Bundesarbeitsgericht, das sich in dem Rechtsstreit an den EuGH gewandt hat und um Auslegung des EU-Rechts gebeten hatte.

Dieser Bitte ist das Gericht jetzt nachgekommen und hat festgestellt, dass Arbeitgeb...


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