Reiche müssen für Arme zahlen
Finanzausgleichsgesetz im Nordosten ist verfassungskonform
Wie weit muss Solidarität zwischen den Kommunen gehen? Gadebusch und Selmsdorf (Mecklenburg-Vorpommern) im Speckgürtel von Lübeck waren vor das Verfassungsgericht gezogen, weil sie eine vom Land erhobene Umlage für ärmere Kommunen nicht zahlen wollten.
Greifswald. Finanzstärkere Gemeinden müssen auch künftig eine besondere Ausgleichsumlage für ärmere Kommunen zahlen. Das Landesverfassungsgericht erklärte die 2009 beschlossene Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes für verfassungskonform und wies Beschwerden der Kommunen Gadebusch und Selmsdorf zurück. Die Finanzausgleichsumlage verletze weder das Recht auf kommunale Selbstverwaltung noch das in der Verfassung garantierte Gebot der finanziellen Mindestausstattung von Gemeinden, begründete Gerichtspräsidentin Hannelore Kohl am Donnerstag das Urteil. Grund- und Gewerbesteuereinnahmen gingen zwar grundsätzlich an die Gemeinden. Die Gemeinden könnten aber daraus keine Garantie ableiten, das Realsteueraufkommen uneingeschränkt zu behalten.
Enttäuschter BürgermeisterDie Stadt Gadebusch und die Gemeinde Selmsdorf im Speckgürtel von Lübeck (beide Nordwestmecklenburg) hatten gegen die Regelung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie musst...
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