Was ist schon üblich?
Kommentar von Haidy Damm
Immerhin hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil zu befristeten Arbeitsverträgen in Deutschland festgestellt, in der EU werde »das unbefristete Arbeitsverhältnis als die übliche Form der Beschäftigungsverhältnisse betrachtet«. Das entspricht zwar weder den Erfahrungen von Beschäftigten noch der Realität der sich wandelnden Arbeitswelt, aber dennoch ist es wichtig, dass die europäischen Richter diese Marke ge...
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