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Wahlrecht mit 16 und 17
Potsdam (dpa). In Brandenburg dürfen Jugendliche künftig schon mit 16 Jahren zur Wahl gehen. Dem stimmten die Landtagsabgeordneten am Donnerstag mehrheitlich zu. Damit können die Jugendlichen künftig an Landtags und Kommunalwahlen sowie an Bürgermeister- und Landtagswahlen teilnehmen. Bei den nächsten Kommunalwahlen dürfen rund 39 000 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren wählen gehen. Brandenburg ist das erste Flächenland mit einem Landtagswahlrecht ab 16. Im Jahr 2009 hatte der Stadtstaat Bremen das Mindestalter für die Teilnahme an sämtlichen Wahlen auf 16 Jahre gesenkt. Ein aktives Kommunalwahlrecht haben 16- und 17-Jährige in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.
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