Nur ein erster Schritt?

Herbert Behrens (LINKE) über ein neues Gesetz zum Drohneneinsatz / Behrens sitzt für die LINKE im Bundestags-Verkehrsausschuss. Dort wird über den Einsatz von Überwachungsdrohnen verhandelt

nd: Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen, dass »unbemannte Fluggeräte« künftig als Luftfahrzeuge gelten sollen. Bedeutet dies, dass ferngesteuerte Modellflugzeuge den gleichen Status besitzen werden wie ein Airbus-Flieger?
Behrens: Nein, es geht darum, dass bislang Starts und Landungen von unbemannten Fluggeräten - wir nennen sie Drohnen - vorher ganz normal angemeldet werden mussten, um beispielsweise eine Demonstration zu überwachen oder den Verkehr zu kontrollieren. Das wird auch künftig so sein.

Die Kameradrohnen der Polizei, wie sie etwa bei den Antinazi-Protesten in Dresden im letzten Jahr zum Einsatz kamen, müssen also vor jedem Start bei der Luftüberwachung angemeldet werden?
Ja, ganz genau. Daran ändert sich auch künftig nichts. Trotzdem bedeutet die Gesetzänderung eine kleine Erleichterung bei der Zulassung von Drohnen, weil es dafür bislang gar keine richtigen Vorsc...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -