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Tarnname »Verfassungsschutz«
Alle sind überrascht, viele empört. Aber letztlich war der Skandal schon lange bekannt: Die LINKE, etliche ihrer Funktionäre und Abgeordneten werden seit Jahren vom Verfassungsschutz (VS) flächendeckend überwacht - und der Geheimdienst darf das auch. Das ist die bittere Erkenntnis einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2010. Das Gericht hatte die Klage des Linksfraktionschefs im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, zurückgewiesen und dessen VS-Beobachtung für rechtens erklärt - obwohl Ramelow Richtern und VS als verfassungstreu gilt.
Nach diesem Staatsschutzurteil dürfen Funktionäre und Abgeordnete der Linkspartei ausgeforscht werden - egal, ob ihnen selbst »Verfassungsfeindliches« vorgeworfen oder angedichtet wird oder eben nicht. Denn in den Augen der Bundesrichter unterstützen selbst über jeden Verdacht erhabene Spitzenpolitiker »objektiv letztlich auch die Kräfte in der Partei, die gegen die freiheitliche demokratische Gru...
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