»Der Mann ist doch krank« - E.H.
Anmerkungen zur Todesstrafe in der DDR
Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Geschichte der Todesstrafe in der DDR ist unvergleichbar mit der terroristischen Praxis der NS-Militär- und Strafjustiz, die etwa 50 000 Todesurteile zu verantworten hat.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurden zwischen dem 7. Oktober 1949 und dem Jahr 1981 in der DDR 231 Todesurteile verhängt, von denen 160 vollstreckt worden sind. 66 Urteile betrafen politische Delikte, 94 NS-Verbrechen (darunter die der Scheinverfahren 1950 in Waldheim) und 71 Taten der allgemeinen Kriminalität. Das letzte Todesurteil wurde 1981 gegen den Hauptmann des MfS Werner Teske vollstreckt. Trotzdem gereicht das Festhalten an der Todesstrafe im Strafgesetzbuch bis 1987 dem Staat, der sich selbst als Alternative verstand, nicht zum Ruhm. Die Gründe dafür sind vielfältig.
1. Wie eine Gesellschaft über Menschen denkt, zeigt sich nicht zuletzt an ihrem Strafensystem. Insofern sollte eine sich human gebende Gesellschaft auf jene unmenschliche, grausame und erniedrigende Strafe verzichten. Da greift auch der Einwand nicht, dass die Todesstrafe notwendig war, um die schlimmsten Nazi- und Kriegsverbrechen adäquat zu bestrafen. Gera...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.