Senat bremst S-Bahn-Begehren aus

Verfassungsgericht soll Zulässigkeit prüfen, bevor weiter Unterschriften gesammelt werden

Der Senat lehnt das Volksbegehren der Initiative »Rettet unsere S-Bahn« ab. Er hält den Gesetzesentwurf für rechtlich unzulässig und wird ihn dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.

Die Initiatoren des Begehrens vom Berliner S-Bahn-Tisch, zu denen die Eisenbahnergewerkschaft EVG und verschiedene linke Organisationen gehören, hatten im vergangenen Jahr fast 30 000 gültige Unterschriften gesammelt, um »Privatisierung und Ausplünderung« der S-Bahn zu verhindern. Der Senat teile das Anliegen, die Leistungsfähigkeit der S-Bahn schnellstens wieder herzustellen und künftigen Leistungseinbrüchen vorzubeugen, ließ er gestern wissen. Das Volksbegehren sei dafür aber der ungeeignete Ansatz, weil viele der dafür vorgesehen Maßnahmen kurzfristig nicht umsetzbar seien. In Bezug auf die Werkstattkapazitäten sei es auch aus technischen Gründen nicht möglich, die Forderungen in der vorgegebenen Zeit zu erfüllen.

Der S-B...


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