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Keine Affäre wegen der Dienstwagen
Das Finanzministerium hat noch einmal seine Forderung nach Steuernachzahlungen von Ministern und Staatssekretären verteidigt. »Es gibt lohnsteuerrechtliche Pflichten, die erfüllt werden müssen«, sagte der zuständige Abteilungsleiter Robert Oppermann. Bei einer Prüfung der Fahrtenbücher war das Finanzministerium auf zahlreiche Mängel und Lücken gestoßen. Damit begründete es seine Nachforderung für den Zeitraum 2007 bis 2010. Dabei wurden aber laut Oppermann dienstliche und private Fahrten sehr wohl auseinandergehalten, so dass sich hier niemand Vorteile erschlichen habe.
»Es ist keine Dienstwagen-Affäre«, betonte der Beamte. Fahrtenbücher müssten aber nun einmal das ganze Jahr über korrekt und »zeitnah« geführt werden. Bei einer Häufung von Fehlern würden sie verworfen und es komme die Ein-Prozent-Methode zum Zuge, wonach der Nutzer eines Wagens monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises inklusive Sonderausstattung zu zahlen habe. Dies wirkt sich bei teureren Wagen meistens finanziell ungünstiger aus als die Berechnung nach Fahrtenbuch. »Es ist eine gewisse Nachlässigkeit und ein mangelndes Problembewusstsein gewesen«, stellte Oppermann fest. So fehlten beispielsweise in den betroffenen Fahrtenbüchern genaue Adressen, Behörden und Firmenbezeichnungen.
In einem Extremfall habe jemand für den Zeitraum Montag bis Freitag rund 500 gefahrene Kilometer angegeben, mit Ortsangaben wie »Brandenburg« oder »Potsdam und Umgebung«. Problematisch sei auch, wenn nur Berlin als Ziel vermerkt sei. »Berlin ist groß.« Bei der Prüfung habe das Finanzressort aber nur werten können, was auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die gemachten Angaben seien nicht falsch, sondern unvollständig gewesen. Würde das Finanzministerium nicht handeln, könnte der Landesrechnungshof dies beanstanden. Rechnungshofpräsident Thomas Apelt hatte kürzlich das Vorgehen von Finanzminister Helmuth Markov (LINKE) unterstützt.
Dennoch wollen sich etliche Betroffene wehren. Sie sehen die Verantwortung für die Missstände beim Land. Sie berufen sich auf ein Gutachten der Staatskanzlei, das den Fahrern die korrekte Führung der Fahrtenbücher zuweise. Dazu bemerkte Oppermann, in dem Papier stehe aber auch, dass die Nutzer von Dienstwagen bestimmte Pflichten haben. Über die von Nachzahlungen betroffenen Regierungsmitglieder schweigt sich das Finanzministerium unter Berufung auf das Personalgeheimnis aus. Laut Medienberichten soll Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) dazugehören.
Oppermann wies die in der Öffentlichkeit genannten Summen von bis zu 80 000 Euro pro Fall zurück. »Die Größen, die im Raum stehen, sind alle überzogen.« Zwar könne der nachgeforderte Betrag schon mal einen fünfstelligen Betrag erreichen, liege aber immer unter den in den Medien kursierenden 80 000 Euro.
»Das Pingelige stammt nicht von uns«, rechtfertigte der Abteilungsleiter das Vorgehen und verwies auf den Bundesfinanzhof, der das geltende Recht entwickelt habe. Dort steht derzeit noch eine Entscheidung darüber aus, ob Terminkalender hinzugezogen werden können, um Lücken in Fahrtenbüchern zu schließen.
Während das Finanzressort aufgrund gesetzlicher Vorgaben den Richterspruch nicht abwarten kann, verlangen einige betroffene Regierungsmitglieder, das Verfahren bis dahin auszusetzen. Sollten sie am Ende zahlen müssen, erwägen sie, das Land auf Schadensersatz zu verklagen.
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