Worauf es bei der Teilzeitbeschäftigung ankommt
Weniger Arbeitszeit - motivierte Beschäftigte
Der Wunsch nach weniger Arbeit und mehr Freizeit wächst. In den Jahren von 2000 und 2010 stieg die Anzahl der Erwerbstätigen mit Teilzeitbeschäftigung um 43 Prozent. Nach wie vor wollen vor allem Frauen Beruf und Familie so unter einen Hut bringen.
In vielen Fällen haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch darauf, in Teilzeit zu gehen. Welche Regelungen Arbeitgeber dabei beachten müssen, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Hohe Kosten, zusätzlicher Organisationsaufwand - der Wunsch eines Beschäftigten nach einer Verringerung seiner Arbeitszeit kommt Unternehmern oft alles andere als gelegen. »Die Vorbehalte gegen Teilzeitarbeit sind jedoch unbegründet«, meint Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. »Ganz im Gegenteil: Flexible Arbeitszeitregelungen erhöhen die Motivation der Mitarbeiter und können helfen, Burn-outs vorzubeugen.«
Grundsätzlich haben Mitarbeiter einen Rechtsanspruch, von Voll- in Teilzeit zu wechseln (§ 8 Absatz 1 TzBfG), wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat - Auszubildende nicht mitgezählt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Beschäftigte bereits seit mindestens sechs Monaten in dem Unternehmen arbeitet. De...
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