Kostenübernahme auch vor Hartz-IV-Bezug
Hartz IV und Heizkostenjahresabrechnung
Erhalten Hartz-IV-Bezieher eine Heizkostenjahresabrechnung, muss das Jobcenter auch für jene Zeiträume aufkommen, die noch vor dem Hartz-IV-Bezug lagen. So das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 19. Januar 2012 veröffentlichten Urteil (Az. B 14 AS 121/10 R).
Die obersten Sozialrichter gaben damit einem Hartz-IV-Empfänger aus München Recht. Der Mann hatte ab 1. September 2005 Hartz-IV-Leistungen erhalten. Als er im März 2007 vom Vermieter die Heizkostenabrechnung für 2005 und 2006 erhielt, sollte er 211,43 Euro nachzahlen. Der Hartz-IV-E...
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